Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Miet- und Wohneigentumsrecht
Bau- und Architektenrecht
Arbeitsrecht
Strafrecht (insbesondere Steuerstrafrecht)

Weitere Rechtsgebiete


1. Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Prüfung und Analyse von allgemeinen Vertragsbedingungen auf der Basis des deutschen Rechts, insbesondere im Hinblick auf Einbe-ziehung der Vertragsbedingungen, Zahlungsvereinbarungen, Eigen-tumsvorbehalte, sonstige Sicherheitsinstrumente, Lieferstörungen, Sachmängelhaftung, Verzugsregelungen und Gerichtsstandsverein-barungen

Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsklauseln, Analyse der prak-tischen Durchsetzbarkeit von vertraglichen Regelungen, Fests-tellung von besonderen Problempunkten, Beant-wortung von konkreten Fragen, Einziehung von Forderungen aus vertraglichen Vereinbarungen.  

2. Miet- und Pachtrecht

Das Miet- und Pachtrecht betrifft Verträge, die die Überlassung von Sachen gegen Entgelt betreffen. Das Pachtrecht gestattet dem Pächter neben dem Gebrauch der Sache auch die Nutzung der Erträge (z.B. Wolle, Milch, Obst) in der Pachtzeit. Beispiele von Rechtsproblemen in dieser Rubrik sind: Miete, Mietminderung, Kündigung, Eigenbedarf, Wohnraummiete, Gewerberaummiete, Pacht, Pachtrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Ne-benkosten, Schönheitsreparaturen, Endrenovierung, Renovierung, Nach-mieter, Mietvertrag, Wohnfläche, Vermieterwechsel, Schim-mel, Miethöhe, Untermiete, Haustiere etc. Sollten Fragen und Probleme in dieser Hinsicht bestehen, so kann ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.

3. Bau– und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht umfasst die Gesamtheit der für die Bebauung von Grundstücken gültigen Vorschriften. Die Vorschriften können sowohl aus dem Privatrecht bzw. BGB als auch aus dem öffentlichen Recht kommen. Herr Rechtsanwalt Brunken berät Sie gerne im privaten Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure sowie im Rahmen der Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


4. Arbeitsrecht

Ich berate meine Mandanten auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei der Vertragsge-staltung, bei der Vertragsbeendigung bzw. der Auflösung von Anstellungs-verhältnissen und der Formulierung von Aufhebungs-verträgen sowie bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Das deutsche Arbeitsrecht gliedert sich in folgende Unterbereiche:

Individualarbeitsrecht Arbeitsvertrag Zustandekommen
Pflichten des Arbeitgebers/des Arbeitnehmers Störungen
Beendigung / meist Kündigung Kollektives Arbeitsrecht
Tarifvertragsrecht Betriebsverfassungsrecht sowie
Personalvertretungsrecht Mitbestimmungsrecht (regelt Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufsichtsrat) Arbeitskampfrecht
Streik (Warnstreik, Schwerpunktstreik) Aussperrung



5. Strafrecht (Steuerstrafrecht)

Das Strafrecht ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind. Art und Höhe der Sanktionen sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich und folgen keiner einheitlichen Terminologie; meist sind jedoch für Verbrechen Freiheitsstrafen und für leichtere Vergehen Geldstrafen vorgesehen. Kapitalverbrechen wie Mord sind in einigen Staaten mit der Todesstrafe bedroht. Durch den internationalen Menschen-rechtsschutz wird die Todesstrafe allerdings immer mehr von der lebenslangen Freiheitsstrafe abgelöst.

Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich gere-gelt ist es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen neben-strafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen (zum Beispiel im Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz).

Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt (Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz).

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.

In diesen Bereichen übernehme ich gerne die Verteidigung oder Beratung

In steuerrechtlichen Angelegenheiten ist der Bürger dem Strafrecht besonders nahe. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Gestal-tungen können etwaige steuerstrafrechtliche Folgen schnell über-sehen werden. Aus diesem Grund ist die Präventivberatung im Steuerstrafrecht ein integraler Bestandteil meiner Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der Steuerveranlagung und der Steuergestaltung.

Aber auch unabhängig davon biete ich kompetente Beratung im Steuerstrafrecht und Unterstützung bei Steuerstrafverfahren. Das Steuerstrafrecht ist eines der Rechtsgebiete, in welchem eine Mehrfachqualifikation als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer-recht, bestenfalls auch als Steuerberater besonders nützlich ist. In Fällen mit Bezug zum Steuerstrafrecht begleite ich meine Mandanten möglichst frühzeitig, beispielsweise bereits bei der Auseinander-setzung mit der Steuerfahndung oder versuche, drohende steuer-strafrechtliche Verfahren durch eine Selbstanzeige zu verhindern. Dadurch ist es häufig möglich schon während eines Ermittlungs-verfahrens die Streitigkeiten beizulegen und damit ein steuerstrafrechtliches Verfahren vor den Strafgerichten abzu-wenden.

6. Weitere Rechtsgebiete

Aufgrund eines weiten Kooperationsnetzwerks mit angesehenen Kanzleien kann ich Ihnen für andere Rechtsgebiete einen Kollegen oder Fachanwalt mit entsprechendem Schwerpunkt empfehlen, der Sie auf seinem Rechtsgebiet ebenfalls qualifiziert und mit hoher Fachkompetenz betreut.

 


  Rechtsanwalt
  Mirko Brunken

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